Die Ernährungs- und Diättherapie richtet sich vor allem an Personen, die unter einer ernährungs(mit)bedingten oder ernährungsabhängigen Erkrankung leiden oder diese neu diagnostiziert wurde.
Eine diättherapeutische Maßnahme
(Diättherapie nach § 43 SGB V) kann ärztlich verordnet werden.
Durch unsere Qualifikation und Zertifizierung werden die Beratungseinheiten von den gesetzlichen Krankenkassen zum Teil bezuschusst.